XLC-Reifen


XLC-Reifen

XLC – Reifen
1817 begann mit der Erfindung der zweirädrigen Laufrades durch Karl Drais, der sogenannten Draisine, die Geschichte der Zweiräder. Diese Laufräder sind auch heute noch sehr begehrt, um schon kleine Kinder auf das Radfahren vorzubereiten. Die Charakteristik eines Zweirades besteht darin, dass Zweiräder aus zwei hintereinander angeordneten Rädern bestehen, die sich in einer Spur bewegen. Neben den bekannten Fahrrädern werden auch Pedelecs, Elektrobikes und Tretroller als mit Muskelkraft betriebenes Zweirad bezeichnet. Elektrobikes werden mit Muskelkraft und einem unterstützenden Hilfsmotor kombiniert betrieben, daher gehören auch sie zu den Zweirädern.

Das tragende Element bei einem Zweirad ist der Rahmen, der die übrigen Bauteile miteinander verbindet, sowohl fest wie auch beweglich. Je nach Verwendungszweck besteht der Rahmen, der hohen Belastungen ausgesetzt ist, aus Titan, Karbon, Aluminium oder Stahl. Damit das Zweirad auf die jeweilige Größe des Fahrers eingestellt werden kann, sind sowohl die Gabel mit der Lenkstange und dem Lenker als auch der Sattel in Neigung und Höhe verstellbar. Moderne Zweiräder sind, neben den Langem bekannten Rücktritten, zusätzlich mit Scheiben- oder Felgenbremsen ausgestattet. Speziell bei Rennrädern findet die Rücktrittbremse keine Anwendung.

Im Übrigen sind die meisten Zweiräder sortiert in Räder für Damen, Herren und Kinder. Hinzu kommen Sonderformen, wie beispielsweise Singlespeed-Rennräder, Falt- und Klappräder, Cyclocross- und Fitnessbikes.
In Deutschland wird durch die Straßenverkehrszulassungsordnung vorgeschrieben, welche Voraussetzungen Zweiräder erfüllen müssen, um als verkehrssicher zu gelten. So muss ein Zweirad über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügen, mindestens eine Klingel besitzen, wobei weitere Alarmvorrichtungen, wie Hupen oder Radglocken, nur in Verbindung mit einer Klingel erlaubt sind.

Bei der Beleuchtung ist ein weißer Frontscheinwerfer sowie eine rote Schlussleuchte vorgeschrieben, wobei die Beleuchtung ständig betriebsbereit sein muss, weshalb ein Dynamo vorgeschrieben ist. Bei vorhandenem Dynamo dürfen für die Beleuchtung auch Akkus oder Batterien benutzt werden. Lediglich Rennräder mit einem Gewicht von weniger als 11 kg sind von dieser Vorschrift ausgenommen. Diese dürfen auch ohne vorhandenen Dynamo zwei batteriebetriebene Leuchten am Rad einsetzen. Bei den Rückstrahlern an Zweirädern ist darauf zu achten, dass sich der höchste Punkt der leuchtenden Fläche maximal 60 Zentimeter über der Fahrbahn befinden darf. Darüber hinaus muss das verkehrstüchtige Zweirad über einen roten Großflächenreflektor hinten, einen weißen Reflektor vorne sowie gelbe Reflektoren an Speichen und Pedalen verfügen. Sollten Reifen mit ringförmigen Reflektoren am Zweirad montiert sein, kann auf die Speichenreflektoren verzichtet werden.


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